Treten Sie noch heute mit unserem Netzwerk von Unternehmen und Arbeitgebern aus der Baubranche in Verbindung, um in Ihrer Karriere durchzustarten!
Als persönlicher und kompetenter Ansprechpartner für Ihre Zukunft in der Bauhaupt- und Baunebenbranche, können Sie sich auf unsere Expertise beim Finden der richtigen Stellenangebote verlassen, die genau Ihren Kompetenzen entsprechen.
Auf unserer Job-Seite präsentieren wir alle derzeit offenen Stellenangebote, die von Unternehmen und Arbeitgebern aus unserem Netzwerk ausgeschrieben werden. Wir aktualisieren unser Jobboard regelmässig, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sein können. Entdecken Sie jetzt unsere aktuellen Stellenangebote und bewerben Sie sich direkt!
Wir sind ein Personaldienstleister aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe, der alles daran setzt, Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Personal- und Karrierefindung so einfach wie möglich zu gestalten. Bei uns werden kompetente Fachkräfte aus der Baubranche an diverse Unternehmen aus unserem Netzwerk vermittelt. Erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen und lernen Sie unser Team kennen.
Als EU-Bürger benötigen Sie für die Einreise in die Schweiz kein Visum. Solange Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit sich führen, können Sie problemlos Ihre Einreise in die Schweiz antreten. Danach müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle melden.
Bei Stellenantritt können Sie die ersten 90 Tage, ohne Anmeldungspflicht bei uns Arbeiten. Nach Ablauf der 90 Tage, unterstützen wir Sie bei der Anmeldung in der Einwohnerkontrolle und weitere Pflichten wie, Aufenthaltsbewilligung, Quellensteuerpflicht und Krankenkassenpflicht. Unsere Berater sind spezialisiert für solche Fragen und Pflichten unserer ausländischen Angestellten. Zudem unterstützen wir Sie bei der Suche und Organisation einer Unterbringung für Ihren Aufenthalt.
Der Arbeitsantritt einer ausländischen Arbeitskraft bei einem Arbeitgeber in der Schweiz ist bewilligungspflichtig. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber das Gesuch zum Erhalt der Arbeitsbewilligung bei der zuständigen kantonalen Behörde in der Schweiz einreichen.
Sie benötigen keine Aufenthaltsbewilligung, wenn Sie für einen Arbeitgeber in der Schweiz maximal drei Monate arbeiten. Das gilt auch, wenn Sie eine Dienstleistung in der Schweiz während maximal 90 Tage pro Kalenderjahr erbringen.
Ihr Arbeitgeber muss jedoch Ihre Erwerbstätigkeit mit dem Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit spätestens einen Tag vor Beginn Ihrer Tätigkeit anzeigen.
In der Schweiz gilt eine Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer, auch wenn Sie aus dem Ausland kommen, in das Schweizer Sozialversicherungssystem einbezogen werden. Sobald Sie eine Arbeitsstelle in der Schweiz antreten, meldet Ihr Arbeitgeber Sie automatisch bei den relevanten Sozialversicherungen an. Die Sozialversicherung besteht aus:
Je nach Branche, wo man arbeitet, kommen noch weitere Sozialversicherungen dazu:
Die Einkommenssteuer wird in der Schweiz auf Grundlage Ihres Wohnsitzes erhoben. Das heisst, dass Sie die Steuern auf Ihr Einkommen in dem Kanton bezahlen müssen, in dem Ihr zukünftiger Wohnort liegt. Diese Lohnsteuern variieren von Kanton zu Kanton und werden auch von anderen Faktoren beeinflusst, wie zum Beispiel:
Wenn Sie Fragen haben oder sich initiativ bewerben möchten, können Sie uns gerne kontaktieren.
Montag – Freitag:
08:00 – 18:00 Uhr
Samstag:
Nach Absprache